Login



Werbung


Apassionata

Pferdehaftpflicht Vergleich

Heu- und Strohbörse
Heu- und Strohbörse, kostenlose Angebote und Nachfragen nach Postleitzahlen sortiert!



Designed by:
SiteGround web hosting Joomla Templates
Impfschema Pferd PDF  | Drucken |
Wissenswertes

Das Thema Impfen ist bei Pferden wie auch bei Menschen stark umstritten. Für alle diejenigen die sich für Impfungen entscheiden, hier für alle Pferdehalter ein Anhaltspunkt wie die Impfungen aussehen sollten.

Impfplan für Pferde

Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten Sie Ihr Pferd regelmäßig impfen lassen. Achten Sie bitte auf die entsprechenden Termine und legen Sie sich notfalls einen entsprechenden Kalender für (Wurmkuren und) Impfungen an. Bitte handeln Sie hier im Interesse Ihres Pferdes keinesfalls fahrlässig und sparen Sie nicht an der falschen Stelle (Meine dringende Bitte: Statt bei der Impfung zu sparen lieber ein paar Leckerli  weglassen oder mal auf eine neue Satteldecke verzichten).  Die Impfungen müssen regelmäßig durchgeführt werden!

Man unterscheidet zwischen den freiwilligen Impfungen und denen, zu deren Vornahme man verpflichtet ist (z. B. aufgrund von Turnierteilnahme).

Die Impfpflicht besteht für Turnierpferde gegen die sogenannte Pferdegrippe
(Equine Influenza). Die Influenza-Impfung ist alle 6 Monate aufzufrischen.
Tierärzte empfehlen für Pferde folgende Schutzimpfungen:


Equine Influenza


Die Equine Influenza ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, bei der das Allgemeinbefinden und die Leistungsfähigkeit reduziert sind. Darüber hinaus treten Atemwegsstörungen und Fieber auf. Achtung! Es besteht die Gefahr einer  anschließenden  Besiedlung der Lunge mit bakteriellen Keimen, was zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann.

Nach der Grundimmunisierung als Fohlen

1.: 4. Monat
2.: 6 Monate nach 1.Impfung
und
3.: 2-6 Monate nach 2. Impfung


sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate durchgeführt werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche Zeitabstand wie bei der Fohlen-Immunisierung eingehalten werden. Eine Impfauffrischung sollte hier ebenfalls nach 6 Monaten erfolgen.

Sprechen Sie bitte Ihren Tierarzt an. Für Freizeitpferde reicht hier i. d. R. eine jährliche Impfung,


Bitte impfen Sie auch Ihre Zuchtstute(n) zur verbesserten Immunität
des Fohlens. Bei grundimmunisierten Stuten sollte zusätzlich im 9. Trächtigkeitsmonat die Impfung erfolgen.

Herpesimpfung
(umstritten)


Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus (EHV).

1. das  EHV 4,

Dieses kann zusammen mit anderen Faktoren zu Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen.

2. das EHV 1

Dieses ist besonders im Zusammenhang mit Aborten zu erwähnen ist und daher in erster Linie für Züchter von Bedeutung. Aber auch das EHV 1 kann Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen.

Reitpferde sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige
Impfung in vorgegebenen Abständen erforderlich ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft werden

Übersicht:

1.: ab 4. Monat
2.: 4-6 Wochen nach der 1.Impfung
und
3.: 5-7 Monate nach der 2. Impfung.


Der Herpesimpfstoff kann als Einzelimpfstoff (EHV 1) oder als
Kombinationsimpfstoff angewendet werden.

Da auch gegen die Equine Influenza eine Immunisierung in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten empfohlen wird, bietet sich ein Kombinationsimpfstoff an. Ihr Tierarzt kann Ihnen hier Auskunft erteilen.

Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit erfolgt sein und eine zusätzliche Impfung 3./4. und 7./8.  Trächtigkeitsmonat.


Tetanus (Wundstarrkrampf)

Bei einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine – meist tödlich verlaufende –Infektion. Es besteht eine ständige Infektionsgefahr für Pferde über auch kleinste Wunden!

Die Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter erfolgen, nämlich

1.: ab dem 4. Monat
2.. 4-8 Wochen nach der 1. Impfung
und
3.: 12 Monate nach der 2. Impfung.


Wiederholungsimpfungen erfolgen nach der Grundimmunisierung regelmäßig alle 2 Jahre.

Zuchtstuten sollten außerdem im 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden.


Tollwut

Bei Pferden kommt es vorrangig (z. B. auf der Weide) durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs, Marder, Fledermaus, Hund ...) zur Infektion. Daher sollten Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein.

Die Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich
aufzufrischen.

Bei Zuchtstuten sollten eine Impfung außerdem im 9. Trächtigkeitsmonat durchgeführt werden.



Abschließend:

Bitte sprechen Sie Ihren Tierarzt an und klären Sie mit diesem zur Abstimmung der jeweiligen Impftermine, ob es sich bei Ihrem Pferd um ein Freizeit-Pferd oder ein Turnierpferd handelt. Beachten Sie für Turnierpferde bitte die Impfpflicht aber bedenken Sie, dass auch Ihr Freizeitpferd in Ihrem eigenen Interesse geimpft werden sollte.

Bitte vergleichen Sie zur Verdeutlichung das nachfolgende Impfschema.

 Impfung Freizeitpferd Turnierpferd
 Tetanus alle 1-3 Jahre
(je nach Impfstoff.
Bitte fragen Sie Ihren Tierarzt)
 alle 1-3 Jahre
(je nach Impfstoff.
Bitte fragen Sie Ihren Tierarzt)
 Herpes halbjährlich  halbjährlich
 Influenza Jährlich halbjährlich
 Tollwut Jährlich Jährlich